Sabatti BBF 6,5x57R 12/70
| Inseratnummer | 645978 |
| Preis | 1.200,00 € |
| Hersteller | Sabatti |
| Kaliber | 6,5x57R 12/70 |
| Zustand | Leichte Gebrauchsspuren |
| Stück | 1 |
| Gültiger Beschuss | 1 |
| Art | Bockbüchsflinte |
| Optik | Meopta R1 3-12x56 RD |
| Montage | Sabatti Aufkippmontage |
| wg_is_zwr_registered | 1 |
Beschreibung
Verkaufe für einen Jagdfreund eine Sabatti BBF.
Lauflänge 64,5cm
Schaftlänge 35cm
Rückstecher im vorderen Abzug.
Die Kombinierte wurde fast täglich geführt, dementsprechend sind Gebrauchsspuren vorhanden.
Kann auch ohne Optik verkauft werden.
Leider werden auf waffengebraucht die Fotos immer in alle möglichen Richtungen verdreht. Für vernünftige Fotos bitte Kontakt aufnehmen.
Preis ist verhandelbar.
Weidmannsheil David
Bei Ersterwerb einer Waffe der Kategorie C, hat der Käufer dem Verkäufer nachzuweisen, dass es sich nicht um einen Ersterwerb handelt. Dies kann beispielshaft durch Vorlage einer Waffenregisterbescheinigung erfolgen. Wenn der Nachweis nicht erfolgt, hat die Waffenüberlassung bei einem Waffenhändler zu erfolgen. Der Waffenhändler ist diesfalls berechtigt im ZWR zu überprüfen, ob ein Waffenverbot besteht und ob es sich um einen Ersterwerb einer solchen Kategorie handelt. Im Falle eines Ersterwerbs ist die Schusswaffe beim Waffenhändler zu lagern. Die Wartefrist beginnt diesfalls mit Beginn der Lagerung beim Waffenhändler. Die durch den Ersterwerb entstehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen, da Privatverkauf.
Lauflänge 64,5cm
Schaftlänge 35cm
Rückstecher im vorderen Abzug.
Die Kombinierte wurde fast täglich geführt, dementsprechend sind Gebrauchsspuren vorhanden.
Kann auch ohne Optik verkauft werden.
Leider werden auf waffengebraucht die Fotos immer in alle möglichen Richtungen verdreht. Für vernünftige Fotos bitte Kontakt aufnehmen.
Preis ist verhandelbar.
Weidmannsheil David
Bei Ersterwerb einer Waffe der Kategorie C, hat der Käufer dem Verkäufer nachzuweisen, dass es sich nicht um einen Ersterwerb handelt. Dies kann beispielshaft durch Vorlage einer Waffenregisterbescheinigung erfolgen. Wenn der Nachweis nicht erfolgt, hat die Waffenüberlassung bei einem Waffenhändler zu erfolgen. Der Waffenhändler ist diesfalls berechtigt im ZWR zu überprüfen, ob ein Waffenverbot besteht und ob es sich um einen Ersterwerb einer solchen Kategorie handelt. Im Falle eines Ersterwerbs ist die Schusswaffe beim Waffenhändler zu lagern. Die Wartefrist beginnt diesfalls mit Beginn der Lagerung beim Waffenhändler. Die durch den Ersterwerb entstehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen, da Privatverkauf.
Kontakt
| Name | David Pilsl |
|---|---|
| Mitglied seit | Februar 2025 |
| Plz, Ort | 4614 Marchtrenk |
| Land | Österreich |
| Abholung |