Privatverkauf m. Ersterwerber: Einlagerung / Überprüfung Waffendokumente Käufer Verkäufer / Annahme Spedition / Dokumentation

29.04.2026 - 08:44
Inseratnummer684771
Preis100,00 €
NeupreisRichtpreis
Beschreibung
Wartefrist
§ 41f WaffG: (1)
Beim erstmaligen Erwerb einer Schusswaffe darf diese erst nach Ablauf von vier Wochen nach Abschluss des maßgeblichen Rechtsgeschäftes an den Erwerber überlassen werden, es sei denn, es handelt sich um einen Inhaber eines Waffenpasses (...)
(2)
Als erstmaliger Erwerb gilt jeder mit einer Eigentumsübertragung verbundene Erwerb, sofern für den Erwerber aktuell keine Schusswaffe dieser Kategorie in der Zentralen Informationssammlung eingetragen ist.
(3)
Während der Wartefrist ist die Schusswaffe bei einem Gewerbetreibenden gemäß § 47 Abs. 2 zu lagern. Dem Gewerbetreibenden gebührt hierfür ein angemessenes Entgelt.

Richtpreis 100 EUR - exkl. Barauslagen wie Spedition - Sie bekommen einen verbindlichen Kostenvoranschlag.

Sie bekommen jedenfalls eine umfangreiche Dokumentation als Beweis eines IKS, Internes Kontrollsystem, um gerichtliche u. verwaltungsbehördliche Strafen gewiss auszuschließen.

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Kontakt
Firma

Mag. Christian Werbik waffengewerbe.at DISKONT

KontaktpersonChristian Werbik - Besuche nur mit Termin (Bürobetrieb)!
Mitglied seitJanuar 2015
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Plz, Ort4863 Seewalchen am Attersee
LandÖsterreich
Homepagehttps://waffengewerbe.at/
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